Privatkunden
Unsere Leistungen im Blitzschutz für Privatkunden
Wir bieten Ihnen professionelle Beratung, Planung, Ausführung, Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen durch erfahrene und geschulte zertifizierte Blitzschutz – Fachkräfte an.
Unsere Mitarbeiter sind durch fortlaufende Weiterbildungen mit den anerkannten Regeln der Technik, dem neuesten Stand der Technik sowie den aktuellen Normen und Richtlinien vertraut.
Nur durch die persönliche Beratung und Besichtigung des zu schützenden Gebäudes kann die Schutzfunktion des Blitzschutzsystems gegenüber direkten und indirekten Blitzwirkungen für Leben, Inventar, technische Einrichtungen der baulichen Anlage, Betriebstechnik und Sicherheitseinrichtungen sowie die bauliche Anlage selbst, beurteilt werden.
Unser Fachpersonal steht Ihnen jederzeit auch bei komplizierten Objekten und Aufgaben gerne
zur Verfügung.
Wir planen, installieren, warten und prüfen Blitzschutzsysteme (Innerer und Äußerer Blitzschutz) für Ein– und Mehrfamilienhäuser.
Bestandteile eines Blitzschutzsystems DIN EN 62305 (VDE 0185-305):
- Fangeinrichtung
- Ableitungseinrichtung
- Erdungsanlage
- Trennungsabstände
- Blitzschutz
- Potentialausgleich
Wichtige Neuerungen bei Normativen Vorgaben:
Der Einbau eines Fundamenterders ist in Deutschland in neuen Gebäuden durch die DIN VDE 0100 – 540, DIN 18015 – 1 sowie der VDE Anwendungsregel AR 4100 der Energieversorger vorgeschrieben. Die technische Ausführung regelt die DIN 18014. Wird ein Blitzschutzsystem errichtet, gelten die erweiterten Anforderungen der DIN EN 62305 – 3.
Neuregelung der Überspannungsschutznormen DIN VDE 0100 – 443 und –534
Die beiden Normenänderungen sind seit 1. Oktober 2016 in Kraft. Um Planungssicherheit zu schaffen, sollten die neuen Normen VDE 0100 – 443 und VDE 0100 – 534 sofort angewendet werden. (Für DIN VDE 0100 – 443 (VDE 0100 – 443): 2007-06 und DIN VDE 0100 – 534 (VDE 0100 – 534): 2009-02 besteht eine Übergangsfrist bis zum 14.12.2018. Anlagen, die nach dem 14.12.2018 in Betrieb gehen, müssen ausschließlich nach den neuen Normen geplant und errichtet werden.) Dies gilt sowohl für die Planung von elektrischen Anlagen als auch für Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden Anlagen.